AGB
1. Allgemeines
Peter Ewers führt Supervision, Psychotherapie und Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen vom Auftraggeber (im Folgenden auch Klienten) als angenommen. Weitere Vereinbarungen sind für Peter Ewers nur verbindlich, wenn diese von ihm schriftlich bestätigt werden.
Die von Peter Ewers abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet Peter Ewers nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Seine Stellungnahmen und Empfehlungen bereiten die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen. Psychotherapeutische Interventionen bewirken einen Prozess der seelischen Heilung und des persönlichen Wachstums.
Peter Ewers ist berechtigt, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen zur Durchführung eines Beratungsvertrages heranzuziehen. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von ihm auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom/von der Klient/In selbst bereitzustellen. Psychotherapeutische Leistungen werden nur persönlich durch Peter Ewers und nicht durch Dritte erbracht.
Peter Ewers erbringt seine Beratungsleistungen auf der Grundlage der ihm von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der Auftraggeberin/beim Auftraggeber.
2. Angebote, Honorare
Die Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten. Alle Honorare verstehen sich in Euro. Für Beratungsleistungen werden die in der Beratungsvereinbarung festgelegten Honorare berechnet. Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reise- und Übernachtungskosten usw., werden dem Klienten bzw. Auftraggeber gesondert in angemessenem Rahmen berechnet. Die Termine für Telefon-Coaching werden zwischen Coach und Klienten nach beiderseitiger Verfügbarkeit vereinbart. Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der/die Auftraggeber/Auftraggeberin als Schuldner des Beratungs- bzw. Therapiehonorars.
Das Honorar ist, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche der Auftraggeberin/des Auftraggebers von Peter Ewers anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Umsatzsteuer wird ausgewiesen. Therapiehonorare sind umsatzsteuerfrei.
3. Absage eines Termins
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Zeit und Ort der Beratung werden einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen pünktlich zu erscheinen. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung der Besprechung ist bis spätestens 2 Werktage vor dem Termin möglich. Danach wird das Honorar zu 50 % in Rechnung gestellt. Bei Nichterscheinen wird das volle Honorar als Ausfallhonorar fällig.
4. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Peter Ewers ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching-, Supervisions- oder Therapietermine zu verschieben, hierunter fallen auch Leistungshindernisse, die aufgrund von Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. In diesem Fall wird Peter Ewers den Klienten schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten. Falls der Klient unter der hinterlassenen Rufnummer nicht zu erreichen war und auch in jedem anderen Fall besteht kein Anspruch auf Übernahme der Anfahrts- oder sonstiger Kosten.
5. Copyright
Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt. Das Urheberrecht an den Unterlagen liegt bei Peter Ewers. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Peter Ewers oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt.
6. Versicherungsschutz
Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Beratungs, Supervisions- oder Therapietermine und kommt für eventuell verursachte Schäden selbst auf.
Der Klient verpflichtet sich, während des gesamten Verlaufs der Beratung oder Behandlung weder sich selbst noch anderen körperlichen Schaden zuzufügen. Die Haftung von Peter Ewers als Behandler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Coaching und Supervision als Beratung sind von psychotherapeutischer Behandlung abzugrenzen. Coaching und Supervision ersetzen keine Psaychotherapie. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Veranstalter von Team-Supervisionen, Seminaren, Workshops usw. ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch Peter Ewers.
7. Haftung
Die Informationen und Ratschläge in Beratungs-, Supervisions- und Therapiesitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch Peter Ewers sorgfältig erwogen und geprüft. Bei Coaching- und Supervision handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Die therapeutischen Interventionen entsprechen der Erfahrung und Weitsicht des Therapeuten in einer Weise, wie sie nach Lehrmeinung der systemischen und/oder provokativen Therapie und systemischen Kurzzeittherapie zu setzen sind.
Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Klienten.
8. Vertraulichkeit und Schweigepflicht
Peter Ewers verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Klienten auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich Peter Ewers, die zum Zwecke der beratenden oder therapeutischen Tätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Eine Informationspflicht gegenüber Krankenkassen entfällt bei einer vollständig privaten Konsultation. Behandlungsunterlagen die erstellt wurden (z.B. Fragebögen, Lebensläufe) gehen in das Eigentum des Behandlers über. Von der Einsichtnahme in die Unterlagen ausgeschlossen sind persönliche, wertende Notizen des Behandlers und solche, die berechtigte Interessen berühren. § 138 StGB sieht einen Bruch der Schweigepflicht vor bei geplantem Kapitalverbrechen (Mord, Kriegsverbrechen), oder wenn Peter Ewers von der Schweigepflicht entbunden wird. Peter Ewers darf die Schweigepflicht auch brechen, wenn er selbst Beschuldigter in einem Prozeß ist.
9. Mitwirkungspflicht des/der Auftraggebers/Auftraggeberin
Beratung und Supervision erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gespräche. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Coaching und Supervision sind jeweils ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess und bestimmte Erfolge können nicht garantiert werden können. Peter Ewers steht dem Klienten als Prozessbegleiter und als Unterstützung bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite – die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.
10. Abgrenzung zur Psychotherapie
Beratung ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Beratungen von Peter Ewers basieren auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.
Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie kann sich auch mit der Vergangenheit beschäftigen und ist bemüht, alte Wunden zu heilen. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit.
11. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Klienten einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hier durch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Bielefeld. Gerichtstand ist das sachlich und örtlich zuständige Amtsgericht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.